Masern sind keine harmlose Kinderkrankheit. Die Krankheit ist hochansteckend und kann erhebliche Komplikationen und Folgeerkrankungen mit sich bringen. Impfungen bieten wirksamen Schutz. Trotzdem kommt es im In- und Ausland immer wieder zu Ausbrüchen von Masern. In Deutschland sind in den Jahren 2001 bis 2006 über 13 000 Masernfälle gemeldet worden.
Erkrankung
Masern werden durch Viren beim Sprechen, Husten oder Niesen (sogenannte Tröpfcheninfektion) übertragen. Die Ansteckungsfähigkeit besteht bereits 5 Tage vor bis etwa 4 Tage nach dem Hautausschlag.
Die Erkrankung beginnt mit Fieber, Entzündung der Augen (Konjunktivitis), Schnupfen, Husten und einem geröteten Gaumen und Rachen (Enanthem). Nach wenigen Tagen entsteht ein Hautausschlag mit bräunlich-rosafarbenen Flecken. Häufig werden auch sogenannte Koplik-Flecken (weiße Flecken an der Mundschleimhaut) beobachtet, die typisch für Masern sind. Als Komplikationen werden Mittelohrentzündung, Lungenentzündung, Durchfälle sowie eine Entzündung des Gehirns (Enzephalitis) beobachtet. Diese Enzephalitis beginnt meist wenige Tage nach dem Ausschlag mit erneutem Fieber, Kopfschmerzen und Benommenheit bis hin zum Koma. Bei den in Deutschland gemeldeten Fällen werden auf 1000 Erkrankungsfälle ca. 1-2 Enzephalitiden registriert. Auch Todesfälle können auftreten. Diese sind zumeist auf Pneumonien im Kindesalter oder Enzephalitiden im Erwachsenenalter zurückzuführen. Als sehr seltene Komplikation kann eine subakute sklerosierende Panenzephalitis (SSPE) auftreten, die erst nach Jahren Beschwerden verursacht und immer zum Tode führt.
Impfung
Neben der durchgemachten Erkrankung ist die Impfung der einzige Schutz gegen eine Masern-Erkrankung. Derzeit wird von der Ständigen Impfkommission (STIKO) eine erste Kombinationsimpfung gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR) zwischen dem 11. und 14. Lebensmonat empfohlen. Diese sollte jedoch nicht vor dem 9. Lebensmonat durchgeführt werden. Die zweite empfohlene Impfung sollte zwischen dem 15. und 23. Lebensmonat erfolgen. Sie kann bereits 4 Wochen nach einer ersten MMR-Impfung erfolgen. Eine Altersbegrenzung für die Impfempfehlung existiert aber nicht, so dass sich auch ältere Kinder, Heranwachsende und Erwachsene gegen Masern impfen lassen können. Wenn Erwachsene als Kind an Masern erkrankt waren, haben sie auch ohne Impfung einen Immunschutz gegen Masern, der sie lebenslang vor der Erkrankung schützt.
Besuch von Kindergärten und Schulen
Von den Masern sind überwiegend Kinder und Jugendliche betroffen. Entsprechend erfolgt die Übertragung der Infektion häufig in Einrichtungen wie Kindergärten oder Schulen. Daher schreibt das Infektionsschutzgesetz vor, dass Kinder solche Kindergemeinschaftseinrichtungen nicht besuchen dürfen, wenn sie an Masern erkrankt oder dessen verdächtig sind. Außerdem müssen Eltern die entsprechende Einrichtung über eine Masern-Erkrankung informieren. Auch nicht oder nicht ausreichend geimpfte Personen, die im selben Haushalt wie eine an Masern erkrankte (oder erkrankungsverdächtige) Person leben, also z.B. die Geschwister, dürfen Kindergemeinschaftseinrichtungen nicht besuchen. Lehrer, Erzieher oder andere Betreuungspersonen, die an Masern erkrankt oder dessen verdächtig sind, dürfen ebenfalls ihre Betreuungstätigkeit in den Kindergemeinschaftseinrichtungen nicht ausüben. Der Ausschluss aus den Gemeinschaftseinrichtungen gilt solange, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Masern durch die betroffenen Personen nicht mehr zu befürchten ist.
Vorkommen der Erkrankung
Masern sind weltweit verbreitet. Durch konsequentes Impfen ist es jedoch in einigen Regionen (amerikanischer Kontinent) gelungen, Masern zu eliminieren. Hierfür muss ein sehr hoher Anteil der empfänglichen Bevölkerung (also Kinder und Jugendliche) geimpft sein. Liegt dieser Anteil bei mindestens 95%, so kann sich die Erkrankung nicht mehr weiträumig ausbreiten.
In vielen Entwicklungsländern zählen Masern wegen der hohen Komplikationsrate (Erblindungen auf Grund von gleichzeitigem Vitamin A-Mangel, bleibende Schäden nach Gehirnentzündungen oder Todesfolge) auch heute noch zu den bedeutendsten Infektionskrankheiten. Todesfälle auf Grund von Masernerkrankungen gehören weltweit zu den häufigsten Todesursachen im Kindesalter. Laut Schätzungen der WHO starben 2003 noch über 500 000 Kinder an Masern. In Deutschland sind Masern seit 1.1.2001 meldepflichtig. Im Jahr 2001 wurden in der Bundesrepublik über 6000 Erkrankungsfälle gemeldet. Auch Niedersachsen war mit mehreren regionalen Häufungen stark betroffen. Die Zahl der bundesweit gemeldeten Fälle ging bis 2004 auf unter 200 zurück. In den folgenden Jahren wurden allerdings wieder mehr Fälle registriert (2005: 780; 2006 bis Mai: 1330).
Empfehlung
Auch unabhängig von aktuellen Masernausbrüchen empfehlen die Niedersächsische Gesundheitsministerin und das Niedersächsische Landesgesundheitsamt entsprechend der Veröffentlichung der STIKO die 2-malige Impfung gegen Masern am besten mit dem Kombinationsimpfstoff gegen Masern, Mumps und Röteln für alle Kinder.
Nutzen Sie jede Gelegenheit, Ihren Impfstatus und den Ihrer Kinder anhand des Impfausweises zu überprüfen und falls notwendig zu komplettieren. Die meisten Impfungen werden unentgeltlich von Ihrem Haus- oder Kinderarzt angeboten.
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