Auf dieser Seite finden Sie "Antworten auf häufig gestellte Fragen". Eine Kurzversion können Sie in der linken Spalte als PDF-Datei herunterladen. Weiterhin finden Sie dort ein Merkblatt für mit Empfehlungen zum Vorgehen bei Personen mit Verdacht auf HPAI, ein Merkblatt für besonders gefährdete Berufsgruppen mit empfohlenen Schutzmaßnahmen gegen Infektionen von Menschen, die Falldefinition des Robert Koch-Institutes (RKI) sowie ein Flussdiagramm zum Vorgehen bei Verdacht auf HPAI.
Informationen zur aktuellen Situation in Deutschland finden Sie auf den Internetseiten des Robert Koch-Instituts. Reisende erhalten generell beim Auswärtigen Amt Informationen über Infektionsrisiken im Ausland, Hinweise für Flugpassagiere sind beim Luftfahrt-Bundesamt abrufbar. Informationen über die Verbreitung der HPAI bei Geflügel sind unter anderem auf den Internetseiten der WHO, der Europäischen Kommission und der Welttiergesundheitsorganisation abrufbar. Informationen zu Maßnahmen gegen die Einschleppung des HPAI-Virus nach Deutschland und zur Tierkrankheit sind beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie beim Friedrich-Loeffler-Institut / Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit abrufbar. Alle Links finden Sie ebenfalls in der linken Spalte.Häufig gestellte Fragen zum Thema Vogelgrippe
1. Was ist die Vogelgrippe?
2. Wie wird die Vogelgrippe übertragen?
3. Wie kann man sich mit Vogelgrippe anstecken? Wer kann sich mit Vogelgrippe anstecken?
4. Wie gefährlich ist Vogelgrippe?
5. Kann man sich gegen die Vogelgrippe impfen lassen?
6. Wie kann ich mich vor einer Ansteckung schützen?
7. Kann ich bedenkenlos Geflügelprodukte essen?
8. Kann man Hunde und Katzen gefahrlos draußen herumlaufen lassen?
9. Können sich Haustiere mit Vogelgrippe anstecken?
10. Was mach ich, wenn ich einen toten Vogel finde?
11. Was mache ich, wenn meine Katze oder mein Hund einen toten Vogel anschleppen?
12. Was muss ich machen, wenn ich aus Versehen einen toten Vogel berührt oder mich mit Vogelkot beschmutzt habe?
13. Kann das HPAI-Virus (z.B. A/H5N1) über mit Vogelkot verschmutzte Oberflächengewässer (Badeseen u.a.) übertragen werden?
14. In welchen Ländern gibt es die Vogelgrippe?
15. Was ist bei Auslandsreisen zu beachten?
16. Was bedeutet H5N1?
17. Was sollte ich meinen Kindern über die Vogelgrippe erzählen?
18. Wie wird die Vogelgrippe beim Menschen diagnostiziert?
19. Zu welchem Krankheitsbild führt eine Infektion mit dem Vogelgrippe-Virus?
20. Wie wird eine Erkrankung behandelt?
21. Kann man zu Ostern bedenkenlos Eier "auspusten" und bemalen?
22. Muss man sich bei Arbeiten auf Dächern oder in Dachstühlen mit speziellen Maßnahmen vor der Vogelgrippe schützen?
1. Was ist die Vogelgrippe?
Die Vogelgrippe - auch Geflügelpest oder aviäre Influenza genannt - ist vor allem eine Vogelkrankheit. Sie wird durch verschiedene Grippeviren übertragen und ist insbesondere für Hühnervögel (Hühner, Puten, Fasane u.a.) gefährlich. Dabei muss zwischen den für Vögel hoch- und niedrigpathogenenen Formen unterschieden werden. Die hochpathogene aviäre Influenza (HPAI), verursacht durch Influenza A/H5N1-Viren, hat sich, 2003 von Süd-Ostasien ausgehend, inzwischen in viele andere Länder verbreitet. Seitdem sind von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) weltweit ca. 500 Erkrankungsfälle beim Menschen bestätigt worden (Stand Januar 2011). Etwa 60% dieser Erkrankten sind an den Folgen der Infektion gestorben, die meisten in Südostasien. Menschliche Erkrankungs- und Todesfälle in einem europäischen Land sind 2006 in der Türkei, aufgetreten. Aktuelle Erkrankungszahlen werden regelmäßig von der Weltgesundheitsorganisation WHO veröffentlicht (s. linke Spalte).
Im Jahr 2006 sind auch Fälle von HPAI bei Wildvögeln in Deutschland und weiteren mitteleuropäischen Ländern bestätigt worden. In Niedersachsen sind zuletzt im Jahr 2008 Erkrankungen bei Nutzgeflügel durch niedrigpathogene (engl.: low pathogenic) aviäre Influenzaviren (LPAI) des Subtyps A/H5N3 festgestellt worden.
Beide Formen sind allenfalls bei engen Kontakt zu betroffenem Geflügel auf den Menschen übertragbar. In einzelnen Fällen fand im Rahmen eines engen körperlichen Kontaktes vermutlich eine Mensch-zu-Mensch-Übertragung statt, anhaltende Infektketten konnten aber ausgeschlossen werden. Dabei können in einigen Fällen milde Erkrankungen (Bindehautenzündung, leichter grippaler Infekt) hervorgerufen werden. Eine Ausnahme bildet die hochpathogene Form der aviären Influenza A/H5N1, bei der sehr schwerwiegende menschliche Erkrankungen vorkommen können.
Stand: 11.01.2011
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2. Wie wird die Vogelgrippe übertragen?
Vögel scheiden das Vogelgrippevirus - z.B. Influenza A/H5N1 - mit dem Kot aus und übertragen die Krankheit so auf andere Vögel. Bei der Übertragung auf den Menschen stellen das Einatmen von mit dem Vogelgrippevirus verunreinigten Staubpartikeln oder eine mangelnde Händehygiene nach Kontakt mit verseuchten Tieren, deren Federn, Sekreten oder Fleisch vermutlich die hauptsächlichen Übertragungswege dar.
Stand: 11.01.2011
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3. Wie kann man sich mit Vogelgrippe anstecken? Wer kann sich mit Vogelgrippe anstecken?
Menschen können sich in aller Regel nur sehr schwer mit Vogelgrippeviren anstecken. Da es sich in erster Linie um eine Vogelkrankheit handelt, wird die Krankheit von kranken Vögeln auf andere Vögel mit deren Ausscheidungen (Kot) weitergegeben. Sie kann aber auch von bereits verstorbenen Vögeln über Aasfresser übertragen werden. Soweit bekannt, hatten alle bisher an HPAI erkrankten Menschen engen Kontakt zu infiziertem bzw. erkranktem Geflügel oder deren Federn etc. Aus diesem Grund sind auch in erster Linie Geflügelhalter, Tierärzte und Menschen anderer Berufsgruppen gefährdet, die häufigen und direkten Kontakt zu Geflügel haben.
Stand: 11.01.2011
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4. Wie gefährlich ist die Vogelgrippe?
Die Vogelgrippe bzw. aviäre Influenza ist eine vor allem für Hühnervögel (Hühner, Puten, Fasane u.a.) gefährliche Krankheit. In Einzelfällen kann es auch zu einer Übertragung dieser Influenzaviren auf Säugetiere oder Menschen kommen. Dies setzt jedoch einen engen Kontakt zwischen einem infizierten bzw. erkrankten Vogel und einem Tier bzw. Menschen voraus. Deshalb besteht das größte Ansteckungsrisiko für Menschen, die beruflichen Kontakt zu Geflügel haben oder Geflügelhalter sind.
Stand: 11.01.2011
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5. Kann man sich gegen die Vogelgrippe impfen lassen?
Nein. Es gibt derzeit keinen Impfstoff für Menschen, der gegen diese Viren zugelassen ist. Sollte das Virus sich so verändern, dass es leicht von Mensch-zu-Mensch übertragen wird, so wird die WHO Empfehlungen zur Impfstoffherstellung aussprechen. Der normale Influenza-Impfstoff zur Vorbeugung der menschlichen saisonalen Grippe schützt nicht vor der Vogelgrippe (aviären Influenza). Trotzdem ist eine Influenzaimpfung zu empfehlen. Damit kann in den meisten Fällen eine Grippeerkrankung vermieden werden, die bei Aufenthalt in von Vogelgrippe betroffenen Ländern oder bei Rückkehr nach Deutschland fälschlicherweise mit einer Vogelgrippe verwechselt werden könnte. Darüber hinaus ist es wichtig, eine gleichzeitige Infektion mit menschlichen und tierischen Influenzaviren zu verhindern, um damit der Entwicklung eines neuen, sich möglicherweise weltweit ausbreitenden Influenzavirus entgegenzuwirken.
Stand: 11.01.2011
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6. Wie kann ich mich vor einer Ansteckung schützen?
Ein direkter Kontakt zu kranken oder verendeten (Wild-)Vögeln sollte unbedingt vermieden werden. Das gilt insbesondere auch für Kinder. Wenn bekannt ist, dass in einer Region Wildvögel an HPAI erkrankt sind, sollte das Auffinden toter Wildvögel umgehend dem zuständigen Veterinäramt, der Polizei oder der Feuerwehr mitgeteilt werden (Näheres dazu im NLGA-Merkblatt: Empfehlungen für das Vorgehen beim Auffinden verendeter Wildvögel). Bei Reisen in Länder oder Regionen, in denen Fälle von HPAI auftreten, besteht die wichtigste Vorbeugemaßnahme darin, Kontakt zu lebendem oder totem Geflügel und Wildvögeln zu vermeiden. Vogel- oder Geflügelmärkte sollten dort nicht besucht werden.
Das Virus wird durch Erhitzen bei mindestens 70°C abgetötet. Diese Temperatur muss beim Kochen oder Braten im Innern des Fleisches oder des Eies erreicht werden. Nach heutigem Wissensstand ist der Verzehr von so zubereiteten Geflügelgerichten und Eiern unbedenklich. Die Möglichkeit einer Übertragung durch rohe Geflügelprodukte wird vermutet. Generell wird bei Aufenthalt in Ländern mit endemischer Vogelgrippe (d.h. landesweiter Verbreitung der Vogelgrippe) als Vorsichtsmaßnahme eine gründliche Händehygiene empfohlen. Aktuelle Hinweise für Reisende und spezielle Empfehlungen bei längerem, beruflichem Aufenthalt in betroffenen Ländern finden Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes (s. linke Spalte).
Stand: 11.01.2011
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7. Kann ich bedenkenlos Geflügelprodukte essen?
Unter Beachtung der üblichen hygienischen Maßnahmen wie sorgfältige Reinigung der Arbeitsmittel vor und nach der Zubereitung der Speisen und gutes Durchgaren von Eiern und Geflügel, können diese Lebensmittel ohne Einschränkungen gekauft und verzehrt werden. Influenzaviren werden durch Kochen bzw. längeres Erhitzen (mindestens 30 min) mit Temperaturen über 70°C inaktiviert, so dass bei gut durchgegarten Speisen oder Geflügelprodukten keine Infektionsgefahr besteht. Auch wenn einzelne Geflügelbestände in Deutschland oder anderen europäischen Ländern von der aviären Influenza betroffen sind, wird durch unverzüglich in Kraft tretende Maßnahmen verhindert, dass Eier oder andere Geflügelprodukte aus diesen Betrieben in den Handel gelangen. Weltweit wurden Regelungen geschaffen, um das Ein- und Verschleppen des aviären Influenzavirus über Lebensmittel oder Geflügel zu verhindern. Bislang gibt es keine Hinweise, dass sich ein Mensch nur durch den Verzehr von infiziertem Geflügelfleisch mit der Vogelgrippe angesteckt hat. Weitere Hinweise finden Sie auf den Seiten des Bundesamtes für Risikobewertung BfR (s. linke Spalte).
Stand: 11.01.2011
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8. Kann man Hunde und Katzen gefahrlos draußen herumlaufen lassen?
Ja. Solange in Ihrer Region keine Fälle von hochpathogene Vogelgrippe (HPAI) festgestellt wurden, können sich Hunde und Katzen gefahrlos draußen aufhalten. Ebenso kann man mit dem Hund im Wald oder an Seen spazieren gehen. Dies ändert sich aber, falls die HPAI in der näheren Umgebung festgestellt werden sollte. Dann werden Sperrgebiete eingerichtet werden, um eine Weiterverbreitung der Erkrankung zu verhindern. In den Sperrzonen (3 Kilometer) und Überwachungszonen (10 Kilometer), um positiv auf HPAI getestete Tierfunde oder Geflügelbetriebe herum, müssen Hunde deshalb angeleint werden. Katzen dürfen in diesen Gebieten nicht frei herumlaufen. Haustierhalter sollten dringend darauf achten, die Grundregeln der Hygiene im Umgang mit ihren Tieren zu beachten und sich vor allen Dingen an die Schutzmaßnahmen in den Sperrzonen und Überwachungszonen zu halten.
Außerhalb der Überwachungszonen wird Haltern empfohlen, die Tiere gut zu beobachten und bei Krankheitssymptomen oder auffälligem Verhalten einen Tierarzt aufzusuchen.
Stand: 11.01.2011
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9. Können sich Haustiere mit Vogelgrippe anstecken?
Der natürliche Wirt sind Wasservögel. Andere wilde Vögel (Singvögel u.a.) sind weniger oder nicht betroffen. Gefährdet ist aber auch Hausgeflügel. Die Möglichkeit, dass sich eine Katze mit der Vogelgrippe ansteckt, wenn sie zum Beispiel einen Vogel frisst, der das Virus in sich trägt, ist gegeben. Doch selbst wenn die Katze sich anstecken sollte, ist die Wahrscheinlichkeit einer Weitergabe oder einer Übertragung der Krankheit auf den Menschen als gering einzuschätzen. Bislang wurde weltweit keine Übertragung der Vogelgrippe von einer Katze auf den Menschen nachgewiesen. Für eine Übertragung und Verbreitung der Vogelgrippe spielen Katzen deshalb nach derzeitigem Kenntnisstand keine Rolle. Erkrankungen von Hunden sind bislang nicht beschrieben. Belastbare Hinweise auf eine epidemiologisch relevante Rolle von Hunden bei der Verbreitung der Vogelgrippe gibt es bislang ebenfalls nicht.
Stand: 11.01.2011
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10. Was mache ich, wenn ich einen toten Vogel finde?
Tote Vögel sollten grundsätzlich nicht direkt angefasst werden, da auch andere Krankheiten übertragen werden können. Sofern man nicht in einer Sperrzone oder Überwachungszone lebt, können tote Vögel z.B. mit Hilfe einer Schaufel aufgenommen und im Garten vergraben oder in einer Plastiktüte in den Müll entsorgt werden. Sollte es sich um einen toten Wasservogel oder Greifvogel in einer Sperrzone oder Überwachungszone handeln, sollte der Vogel auf keinen Fall angefasst werden und die Polizei, die Feuerwehr oder die Gemeinde informiert werden. Die Tiere werden dann ggf. abgeholt und zur Untersuchung in ein Labor gebracht (Näheres dazu im NLGA-Merkblatt: Empfehlungen für das Vorgehen beim Auffinden verendeter Wildvögel). Singvögeln und Tauben spielen nach gegenwärtigem Stand der Wissenschaft als Überträger des Vogelgrippevirus keine Rolle.
Stand: 11.01.2011
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11. Was mache ich, wenn meine Katze oder mein Hund einen toten Singvogel anschleppen?
(s. Frage 12)
Stand: 11.01.2011
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12. Was muss ich machen, wenn ich aus Versehen einen toten Vogel berührt oder mich mit Vogelkot beschmutzt habe?
Hier steht gründliche Händehygiene an erster Stelle, d.h.: sorgfältiges Waschen der Hände mit Seife. Das ist wichtig, da über tote Tiere und Vogelkot auch andere Krankheiten übertragen werden können. Verschmutzte Kleidungsstücke kann man ganz normal in der Waschmaschine waschen. (s. auch Frage 12)
Stand: 11.01.2011
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13. Kann das HPAI-Virus (z.B. A/H5N1) über mit Vogelkot verschmutzte Oberflächengewässer (Badeseen u.a.) übertragen werden?
Das Risiko wird als gering erachtet, da durch den Verdünnungseffekt in Gewässern die Vogelgrippeviren nur in geringer Konzentration vorliegen. Dies gilt genauso für andere Viruskrankheiten. Die bisher erhobenen Daten zeigen, dass für eine Infektion des Menschen offenbar die Aufnahme einer hohen Virusdosis erforderlich ist, die in Gewässern bei weitem nicht erreicht wird.
Stand: 11.01.2011
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14. In welchen Ländern gibt es die Vogelgrippe?
Aktuelle Erkrankungszahlen werden regelmäßig von der Weltgesundheitsorganisation WHO veröffentlicht (s. linke Spalte).
Stand: 11.01.2011
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15. Was ist bei Auslandsreisen zu beachten?
Reisende sollten in Ländern, in denen aktuell die HPAI auftritt, Tiermärkte und Geflügelfarmen meiden, da die größte Gefahr von den Ausscheidungen der erkrankten Tiere und damit verunreinigten Stäuben ausgeht. Bei gut durchgegarten Speisen oder Geflügelprodukten (das Fleisch darf innen nicht mehr rosa sein, Eier sollten hartgekocht verzehrt werden) besteht keine Infektionsgefahr. Aktuelle Informationen für Reisende sind auf den Seiten des Auswärtigen Amtes einzusehen.
Stand: 11.01.2011
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16. Was bedeutet H5N1?
Das Influenza A/H5N1-Virus ist ein ganz bestimmtes unter einer ganzen Reihe von Influenza- bzw. Grippeviren. Aufgrund unterschiedlicher molekularer und serologischer Eigenschaften werden Influenza- bzw. Grippeviren vom Typ A, B und C unterschieden. Insbesondere der Influenzavirustyp A kann zu seuchenhaften Erkrankungen bei Menschen und Tieren führen. Grippeviren vom Typ A enthalten auf ihrer Oberfläche bestimmte Eiweiße, die als Hämagglutinin und Neuramidase bezeichnet werden. Bisher kennt man 16 verschiedene H- und 9 verschiedene N- Subtypen. Das Vogelgrippevirus A/H5N1 trägt auf seiner Außenhülle das Hämagglutinin H 5 und die Neuramidase N 1. Es gehört zu den hochpathogenen aviären Influenza (HPAI)-viren.
Stand: 11.01.2011
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17. Was sollte ich meinen Kindern über die Vogelgrippe erzählen?
Da es sich bei der Vogelgrippe um eine Tierseuche handelt, braucht niemand Angst vor der Vogelgrippe zu haben. Auch für Haustiere wie Hunde, Katzen oder Wellensittiche besteht so gut wie keine Ansteckungsgefahr - insbesondere nicht, wenn diese die Wohnung nicht verlassen. Wichtig ist, dass Kinder verstehen, dass sie grundsätzlich keine toten Vögel anfassen sollen. Außerdem sollten sie einem Erwachsenen Bescheid sagen, wenn sie einen toten Vogel entdecken. In einem Gebiet, in dem die Vogelgrippe nachweislich festgestellt wurde, sollten auch keine Federn gesammelt werden. Ebenso sollte in diesem Fall auf engen Kontakt mit Katzen oder Hunden (z.B. Schmusen) verzichtet werden, wenn sie unbeaufsichtigten Auslauf hatten. Darüber hinaus sollte darauf geachtet werden, dass sich Kinder die Hände waschen, nachdem sie draußen gespielt haben oder Kontakt zu Tieren hatten.
Stand: 11.01.2011
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18. Wie wird die Vogelgrippe bei Menschen diagnostiziert?
Der Verdacht auf eine Erkrankung durch das Vogelgrippevirus besteht bei Menschen, die sich a) in Regionen aufgehalten haben, in denen es nachweislich Vogelgrippe-Erkrankungen gibt, die b) Kontakt zu infizierten oder erkrankten Vögeln oder Menschen hatten und c) die entsprechenden klinischen Symptome (siehe Krankheitsbild) aufweisen. Mit Hilfe eines Schnelltestes kann dann zunächst geprüft werden, ob es sich um eine Infektion mit einem Influenza A-Virus handelt. Zur Bestätigung, ob es sich tatsächlich um das die HPAI verursachende Virus Influenza A/H5N1 handelt, werden dann weitere Laboruntersuchungen vor Ort und in Speziallaboren der WHO durchgeführt.
Stand: 11.01.2011
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19. Zu welchem Krankheitsbild führt eine Infektion mit dem Vogelgrippe-Virus?
Eine Ansteckung mit dem Influenza A/H5N1-Virus, ein HPAI-Virus, führt zu einem Krankheitsbild, das einer Grippe (Influenza) sehr ähnlich ist. Im Vordergrund stehen hohes Fieber, Husten, Atembeschwerden (Dyspnoe) und Halsschmerzen. Kennzeichnend ist, dass diese Beschwerden sehr plötzlich einsetzen und von einem schweren Krankheitsgefühl begleitet werden. Daneben können Muskel-, Glieder- und Kopfschmerzen und Magen-Darm-Beschwerden wie Durchfall, Übelkeit und Erbrechen auftreten. Bei einem Teil der Erkrankten kann es zu schweren Krankheitsverläufen mit Lungenentzündung (Viruspneumonie), Lungenversagen, Multiorganversagen und tödlichen Verläufen kommen.
Stand: 11.01.2011
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20. Wie wird eine Erkrankung behandelt?
Eine Erkrankung an HPAI kann mit so genannten Neuraminidasehemmern, wie Oseltamivir (Tamiflu®) und Zanamivir (Relenza®) behandelt werden. Diese Medikamente sollen verhindern, dass sich das Virus im Körper ausbreitet und so den Verlauf der Erkrankung mildern. Oseltamivir und Zanamivir sollten nur nach ärztlicher Verordnung bzw. im Krankenhaus verabreicht und möglichst bald nach Einsetzen der Beschwerden und Bestätigung der Diagnose, möglichst innerhalb der ersten 48 Sunden, eingenommen werden. Daneben wird symptomatisch, z.B. mit Mitteln gegen Fieber, Schmerzen, Husten oder Kreislaufprobleme behandelt.
Stand: 11.01.2011
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21. Kann man zu Ostern bedenkenlos Eier "auspusten" und bemalen?
Grundsätzlich sollten Eier bevor man sie auspustet, mit ihnen bastelt oder sie bemalt gründlich unter warmem Wasser und mit Spülmittel gereinigt werden, da die Eierschale mit verschiedenen Krankheitserregern (z.B. Salmonellen) verschmutzt sein kann. Alle Personen, die mit den ungewaschenen Eier hantiert haben, müssen sich deshalb gründlich die Hände waschen, insbesondere bevor sie die gewaschenen Eier in die Hand nehmen oder weiter verarbeiten. Es ist nicht davon auszugehen, dass mit Vogelgrippe verunreinigte Hühnereier in den Handel gelangen, da erkrankte Hühner nicht mehr in der Lage sind, Eier zu legen. Darüber hinaus besteht ein Importverbot für Eier und Geflügelprodukte aus Regionen in denen Geflügelbestände mit HPAI befallen sind.
Stand: 11.01.2011
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22. Muss man sich bei Arbeiten auf Dächern oder in Dachstühlen mit speziellen Maßnahmen vor der Vogelgrippe schützen?
Das Vogelgrippevirus (z.B. A/H5N1) wird über die Ausscheidungen infizierter oder erkrankter Tiere übertragen. Bisher haben sich nur dann Menschen mit diesem Virus angesteckt, wenn Sie ganz engen Kontakt mit erkranktem Geflügel hatten. Eine Ansteckung des Menschen über Wildvögel oder deren Ausscheidungen (Kot) ist bisher nicht bekannt geworden. Da Tauben, Schwalben, Spatzen und Singvögel, die ggf. in Dachstühlen nisten, weit weniger empfänglich für eine Ansteckung und Erkrankung mit dem Vogelgrippevirus A/H5N1 sind als Hühnervögel, ist das Risiko einer Ansteckung bei Arbeiten auf Dächern und in Dachstühlen äußerst gering. Allerdings können Vögel auch andere Krankheiten übertragen, so dass bei Arbeiten in stark mit Vogelkot und/oder Federn verunreinigten Räumen auf eine gute Belüftung, eine möglichst geringe Staubentwicklung und Händehygiene geachtet und ggf. auch ein Mund-Nasenschutz getragen werden sollte. Falls tote Tiere zu bergen sind, sollten Einmalhandschuhe, Einmalkittel und ein Mund-Nasenschutz getragen werden. In Zweifelsfällen sollte Rücksprache mit dem zuständigen Veterinäramt gehalten werden.
Stand: 11.01.2011
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NLGA, Stand: 11.01.2011
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