Zahngesundheit
Ein gesundes Gebiss gewährleistet die beschwerdefreie Nahrungsaufnahme und hat eine große Bedeutung für eine deutliche Aussprache, das Wohlbefinden und ein sozial akzeptiertes Erscheinungsbild. Gute Mundhygiene, eine zahngesunde Ernährung sowie das frühe Erkennen von Kariesbefall sind eine wichtige Voraussetzung für den Erhalt eines funktionstüchtigen Gebisses.
Der Gesetzgeber beauftragt die Krankenkassen in Zusammenarbeit mit den Zahnärztinnen/-ärzten und den für die Zahngesundheitspflege in den Ländern zuständigen Stellen, einheitliche Maßnahmen zur Erkennung und Verhütung von Zahnerkrankungen ihrer Versicherten (bis 12 bzw.16 Jahre) zu fördern. Diese vorrangig in Gruppen als Gruppenprophylaxe durchzuführenden Maßnahmen sollen flächendeckend erfolgen (§ 21, Abs.1 SGB V). Sie stellen neben dem regulären familiären Zahnarztbesuch ein geeignetes Mittel dar, zahnfreundliches Verhalten bekannt zu machen.
Auf Basis dieser gesetzlichen Grundlage führen die Zahnärztlichen Dienste der Gesundheitsämter (KJZD)in Kindertageseinrichtungen und Schulen standardisierte Untersuchungen der Mund- und Zahngesundheit sowie verschiedene Prophylaxemaßnahmen (z. B. praktische Zahnputzübungen oder die Aufklärung über eine zahngesunde Ernährung) durch.
Eine im Jahr 2016 eingerichtete Arbeitsgruppe arbeitet derzeit daran, die im Rahmen der Jugendärztlichen Dienste erhobenen Daten auf Landesebene vergleichbar zu machen. Das Ziel ist eine landesweite Berichterstattung.
Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
Katharina Hespe-Jungesblut
Niedersächsisches Landesgesundheitsamt
Roesebeckstr. 4-6
30449 Hannover
Tel: 0511-4505-0