Meldungen zu Krebserkrankungen
Eine vollständige und flächendeckende Erfassung von Krebserkrankungen ist die Voraussetzung dafür, dass das Epidemiologische Krebsregister seinen grundlegenden Aufgaben nachkommen kann. Dazu gehören die Beobachtung von zeitlichen und örtlichen Trends sowie die Unterstützung der Wissenschaft und der Qualitätssicherung in der onkologischen Versorgung.
Am 1.12.2017 wurde als weiteres Landeskrebsregister neben dem EKN das Klinische Krebsregister Niedersachsen (KKN) gegründet. Beide Register betreiben eine gemeinsame Datenannahmestelle mit einem elektronischen Melderportal, so dass mit der Meldung an das KKN im Regelfall auch die Meldepflicht für das EKN erfüllt ist. Nähere Informationen zu der Meldung über das elektronische Melderportal finden Sie auf der Homepage des KKN.
Nachfolgend finden Sie Informationen zu folgenden Fragen bzw. Sachverhalten:
- Wer muss melden?
- Wann wird die Meldepflicht ausgelöst?
- Gibt es eine Unterrichtungspflicht?
- Welche Erkrankungen müssen gemeldet werden?
- Welchen Inhalt hat eine Meldung?
- Welche Meldewege gibt es?
- Gibt es eine Meldefrist?
- Auskunft und Widerspruchsmöglichkeit für Betroffene