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Trinkwasseruntersuchungen auf Pflanzenschutzmittel und Biozidprodukte

ACHTUNG: Hinweis seit Juni 2025

Bitte beachten Sie, dass es ab 2026 eine überarbeitete NiLaLi geben wird, die zur Information bereits jetzt auf dieser Homepage veröffentlicht wird.

Bis zum 31.12.2025 ist die aktuelle NiLaLi von 2024 gültig.

Seit 2011 wird vom Niedersächsischen Landesgesundheitsamt (NLGA) die „Niedersächsische Landesliste - Trinkwasseruntersuchungen auf Pflanzenschutzmittel und Biozidprodukte“ (NiLaLi) im Auftrag des Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (MS) in Abstimmung mit dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) und der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) erarbeitet. Sie wird dem kommunalen öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) als Arbeitshilfe für die Trinkwasserüberwachung zur Verfügung gestellt, um über eine geeignete Auswahl der zu untersuchenden Stoffe des Parameters „Pestizide“ Anlage 2 Teil I der Trinkwasserverordnung zu entscheiden.

Die NiLaLi dient somit als Orientierung für den Parameterumfang, d.h. sie benennt jene Substanzen, für welche das Vorkommen in Wassergewinnungsanlagen in Niedersachsen als wahrscheinlich im Sinne der Trinkwasser­verordnung angesehen wird. Die NiLaLi ist eine Empfehlungsliste wobei der Parameterumfang stets an die Erfahrungen und Kenntnisse vor Ort anzupassen ist. Hierzu sind die zuständige Bezirksstelle der LWK bzw. das örtliche Pflanzenschutzamt sowie die Untere Wasserbehörde zu beteiligen.

Bei Abweichungen von der NiLaLi sollten die Entscheidungsbegründungen schriftlich dokumentiert werden.

Folgende Änderungen sind in der NiLaLi für 2026 gegenüber der von 2024 vorgenommen worden:

  • Komplette (inhaltliche) Überprüfung der Eigennamen, des Zulassungsstatus, Angaben zu wichtigen Kulturen der Anwendung etc.
  • Aufnahme des Metazachlor-Metaboliten BH 479-12 als nicht-relevanter Metabolit (nrM) mit dem Beurteilungswert 1,0 µg/L
  • Aufnahme des S-Metolachlor-Metaboliten CGA 357704 als nicht-relevanter Metabolit (nrM) mit dem Beurteilungswert 1,0 µg/L
  • Aufnahme des S-Metolachlor-Metaboliten CGA 368208 als nicht-relevanter Metabolit (nrM) mit dem Beurteilungswert 1,0 µg/L
  • Aufnahme des Terbuthylazin Metabolit CGA 324007 LM5 als nicht-relevanter Metabolit (nrM) – bisher noch kein GOW
  • Aufnahme in den Anhang des Wirkstoffs Azoxystrobin mit dem Beurteilungswert 0,1 µg/L
  • Aufnahme in den Anhang des Wirkstoffs Chlormequatchlorid mit dem Beurteilungswert 0,1 µg/L
  • Aufnahme in den Anhang des Wirkstoffs Dimethenamid-P mit dem Beurteilungswert 0,1 µg/L
  • Aufnahme in den Anhang des Wirkstoffs Flufenacet mit dem Beurteilungswert 0,1 µg/L
  • Aufnahme in den Anhang des Metalaxyl-M-Metaboliten CGA 108906 mit dem Beurteilungswert 1,0 µg/L
  • Aufnahme in den Anhang des Wirkstoffs Prosulfocarb mit dem Beurteilungswert 0,1 µg/L
  • Aufnahme in den Anhang des Wirkstoffs Prothioconazol mit dem Beurteilungswert 0,1 µg/L
  • Entfernung des Wirkstoffs Metoxuron

Kontakt:

Dr. Svenja Ludwig
Dr. Stephanie Hüser
Nathalie Costa Pinheiro
Niedersächsisches Landesgesundheitsamt
Chemische Noxen
Roesebeckstr. 4-6
30449 Hannover
Tel: 0511-4505-0

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