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Hygienekompass für Pflegeeinrichtungen

Der Hygienekompass ist eine anlassbezogen aktualisierte Tabelle im Word-Format, welche wichtige externe Regelwerke und Informationsschriften für Hygienebeauftragte in Pflegeeinrichtungen auflistet und knapp kommentiert. Viele Regelwerke und Hinweise, die im Hygienekompass aufgeführt sind, haben auch eine Relevanz als Informationsquelle für Hygienebeauftragte in stationären Einrichtungen bzw. besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe.

Die Namen der Regelwerke, Informationen, Muster und Hilfen sind in blau geschrieben und mit den entsprechenden Quellen verlinkt, so dass die meisten dieser Dokumente bei bestehendem Internetanschluss geladen und ausgedruckt bzw. abgespeichert werden können.

Zur aufwandserleichternden Handhabung der kontinuierlichen Aktualisierung des Hygienekompasses wurden die bisher zielgruppenorientierten Hygienekompasse (für stationäre Pflegeeinrichtungen, Tagespflegeeinrichtungen, ambulante Pflegedienste und außerklinische Intensivpflegedienste) zusammengefasst und beziehen sich nun auf Pflegeeinrichtungen gemäß § 71 SGB XI, d. h. sowohl auf teilstationäre und stationäre Pflegeeinrichtungen (Pflegeheime, incl. Tagespflegeeinrichtungen), als auch auf ambulante Pflegeeinrichtungen (Pflegedienste) bzw. nach § 37 SGB V (Leistungserbringer häuslicher Krankenpflege incl. außerklinische Intensivpflegedienste). In vielen Fällen sind die Regelwerke für die genannten Zielgruppen übergreifend zutreffend. Dort, wo Regelungen für nur eine bestimmte Zielgruppe relevant sind, ist dies entweder durch die/den Hygienebeauftragte(n) selbst erkennbar (z. B. anhand des Titels) bzw. durch einen Hinweis kenntlich gemacht.

Zum Aufrufen des Hygienekompasses klicken Sie bitte auf den unten stehenden Link.
(Die vorhergehende Änderungsversion ist chronologisch abwärts mit aufgelistet, um für einen Änderungsabgleich weiterhin zur Verfügung zu stehen.)

Hygienekompass

Hinweis:

Das auf dieser Website verfügbare Dokument ist zur internen Verwendung bestimmt und darf in diesem Rahmen frei verändert und verwendet werden.

Wir erwarten jedoch, dass in einer Quellenangabe auf das Niedersächsische Landesgesundheitsamt (NLGA) verwiesen wird. Darüber hinausgehende Verwendungen bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung, wobei Sie sich ggf. bitte an die nebenstehende Kontaktadresse wenden. Weitere Informationen: siehe Ansprechpartner/in rechte Spalte

NLGA
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