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Trinkwasseruntersuchungen auf Pflanzenschutzmittel und Biozidprodukte

Seit 2011 wird vom Niedersächsischen Landesgesundheitsamt (NLGA) die „Niedersächsische Landesliste - Trinkwasseruntersuchungen auf Pflanzenschutzmittel und Biozidprodukte“ (NiLaLi) im Auftrag des Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (MS) in Abstimmung mit dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) und der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) erarbeitet. Sie wird dem kommunalen öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) als Arbeitshilfe für die Trinkwasserüberwachung zur Verfügung gestellt, um über eine geeignete Auswahl der zu untersuchenden Stoffe des Parameters „Pestizide“ Anlage 2 Teil I der Trinkwasserverordnung zu entscheiden.

Die NiLaLi dient somit als Orientierung für den Parameterumfang, d.h. sie benennt jene Substanzen, für welche das Vorkommen in Wassergewinnungsanlagen in Niedersachsen als wahrscheinlich im Sinne der Trinkwasser­verordnung angesehen wird. Die NiLaLi ist eine Empfehlungsliste wobei der Parameterumfang stets an die Erfahrungen und Kenntnisse vor Ort anzupassen ist. Hierzu sind die zuständige Bezirksstelle der LWK bzw. das örtliche Pflanzenschutzamt sowie die Untere Wasserbehörde zu beteiligen.

Bei Abweichungen von der NiLaLi sollten die Entscheidungsbegründungen schriftlich dokumentiert werden.


Folgende Änderungen sind in der NiLaLi für 2024 gegenüber der von 2022 vorgenommen worden:

  • Ergänzung des Abschnittes „Allgemeines bzw. Hintergrund NiLaLi“
  • Komplette (inhaltliche) Überprüfung der Eigennamen, des Zulassungsstatus, Angaben zu wichtigen Kulturen der Anwendung etc.
  • Aufnahme des Chlorthalonil-Metaboliten M4 als nicht-relevanter Metabolit (nrM) mit dem Beurteilungswert 3,0 µg/L
  • Aufnahme des Chlorthalonil-Metaboliten M12 als nicht-relevanter Metabolit (nrM) mit dem Beurteilungswert 3,0 µg/L
  • Aufnahme des Metaboliten Dimethenamid-Sulfonsäure M27 als nicht-relevanter Metabolit (nrM) mit dem Beurteilungswert 3,0 µg/L
  • Aufnahme in den Anhang des Metaboliten Flufenacet-Sulfonsäure M2 als nicht-relevanter Metabolit (nrM) mit dem Beurteilungswert 1,0 µg/L
  • Aufnahme in den Anhang des Metaboliten Metalaxyl-Carbonsäure CGA 62826 als nicht-relevanter Metabolit (nrM) mit dem Beurteilungswert 1,0 µg/L
  • Aufnahme in den Anhang des Wirkstoffs Tebuconazol mit dem Beurteilungswert 0,1 µg/L
  • Übernahme von Chloridazon aus dem Anhang in die Hauptliste
  • Übernahme von MCPA aus dem Anhang in die Hauptliste
  • Entfernung von Bromoxynil, Chlorpyrifos, Diflufenican, Pirimicarb und Methabenzthiazuron aus dem Anhang und damit der NiLaLi


Kontakt:
Dr. Svenja Ludwig
Dr. Stephanie Hüser
Nathalie Costa Pinheiro

Niedersächsisches Landesgesundheitsamt
Toxikologie & Umweltchemie
Roesebeckstr. 4-6
30449 Hannover
Tel: 0511-4505-0
Fax: 0511-4505-317

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