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Ringversuche am NLGA

Als Basis für die "Trinkwasser-Ringversuchslandschaft" in Deutschland dienen Empfehlungen und Anforderungen des Bundesministeriums für Gesundheit und des Umweltbundesamts. Die vier Ringversuchsveranstalter in Deutschland (siehe Infoflyer in den Downloads) haben ein entsprechendes Konzept zur harmonisierten Durchführung Versuche ausgearbeitet, das so weit wie möglich auch den Bedürfnissen der Laboratorien Rechnung trägt. Im regelmäßigen Kontakt mit dem Umweltbundesamt wird die Durchführung laufend optimiert. Das Ringversuchssystem wird komplettiert durch hygienisch-chemische Parameter. An diesen Ringversuchen nehmen regelmäßig viermal im Jahr etwa 500 bis 600 Labore aus Deutschland und dem benachbarten Ausland teil.

Mit dem Land Nordrhein-Westfalen (LANUV) gibt es darüber hinaus eine gemeinsame Lenkungsgruppe zu den Ringversuchen, die Jahrestagungen ausrichtet, die zuständigen Ministerien berät und eine fachlich-wissenschaftliche Begleitung der Ringversuche sicherstellt. Auch dem Standort Aurich des NLGA kommt eine Sonderstellung zugute: Es ist der einzige Anbieter für mikrobiologische Trinkwasserringversuche in Deutschland.

Anmeldung und Ergebnisübermittlung
Die Pflege der Kontaktdaten sowie die Anmeldung und Ergebnisübermittlung zu den Ringversuchen erfolgt über das Ringversuchsportal des NLGA. Dort finden Sie auch die Abschlussberichte der vergangenen Jahre.

Weiterführende Informationen und Formulare sowie ein umfassendes Leistungsverzeichnis stehen Ihnen in der rechten Spalte als Download zur Verfügung.

Jahrestagung Trinkwasserringversuche

Die 25. Jahrestagung Trinkwasserringversuche Nordrhein-Westfalen – Niedersachsen findet am 22. Februar 2024 in Osnabrück - voraussichtlich als Hybridveranstaltung - statt (Anmeldung erfolgt über LANUV NRW).
Die Vorträge auch der zurückliegenden Jahrestagungen stellen wir den Teilnehmerinnen/Teilnehmern gerne auf Anfrage zur Verfügung.

Die Ringversuche sind auch für externe Qualitätskontrollen der Untersuchungsverfahren bei Beckenbädern (DIN 19643) und für EU-Badegewässer geeignet.


Die Nutzung der Ringversuchsergebnisse für andere Auswertungszwecke ist nur nach Zustimmung und Beteiligung durch das NLGA zulässig.

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