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Niedersächsisches Hygienesiegel für Pflegeeinrichtungen und vergleichbare Einrichtungen (NiHSiP)

Das Niedersächsische Hygienesiegel wurde vom Niedersächsischen Landesgesundheitsamt (NLGA) in Verbindung mit MRSA-Netzwerke Niedersachsen konzipiert und realisiert. Dies erfolgte unter Anlehnung an das EurSafety Health-Net Qualitäts- und Transparenzsiegel für Pflegeeinrichtungen, welches seit 2013 in der Ems-Dollart-Region Anwendung findet. Ziel ist die Verbesserung der Hygienequalität in Altenpflegeeinrichtungen.Nähere Informationen zum zeitlichen Ablauf, zu den Inhalten und weiteren Details finden Sie im Konzept des Niedersächsischen Hygienesiegels.
Die nachfolgenden Formulare, Arbeitshilfen und weiteren Unterlagen zum Niedersächsischen Hygienesiegel sind vorrangig für teilnehmende Alten- und Pflegeeinrichtungen bestimmt, können aber auch darüber hinaus für interne Belange verwendet werden. Wir erwarten jedoch, dass in einer Quellenangabe auf das Niedersächsische Landesgesundheitsamt (NLGA) verwiesen wird. Darüber hinausgehende Verwendungen bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung, wobei Sie sich ggf. bitte an die Adresse pflegehygiene@nlga.niedersachsen.de wenden.
Ergänzend hierzu können für interne Schulungen innerhalb des Niedersächsischen Hygienesiegels die Schulungsdateien auf dieser Internetseite verwendet werden.

Wichtiger Hinweis:

Aktivitäten in Bezug auf das Niedersächsische Hygienesiegel erfolgen grundsätzlich auf Initiative und unter Direktive der jeweiligen örtlichen Gesundheitsämter. Pflegeeinrichtungen und vergleichbare Einrichtungen können nur dann teilnehmen und im Rahmen des Niedersächsischen Hygienesiegels zertifiziert werden, wenn sich das für sie zuständige Gesundheitsamt dieser Initiative angeschlossen hat.


Aktualisierungshinweis:

Das Konzept des Niedersächsischen Hygienesiegels für Pflegeeinrichtungen und vergleichbare Einrichtungen (NiHSiP) wurde überarbeitet, um in Zukunft den Ablauf einfacher gestalten zu können und den inzwischen weiterentwickelten Anforderungen an ein Hygienemanagement in Alten- und Pflegeheimen und vergleichbaren Einrichtungen gerecht zu werden.

Ab 2023 wird das NiHSiP nur noch einstufig angeboten, wobei innerhalb eines Jahres 10 Qualitätsziele zu erreichen sind, um das Zertifikat (Hygienesiegel) zu erlangen. Eine Verstetigung kann im Anschluss alle zwei Jahre erfolgen.

Informationen zum seit 2023 aktualisierten NiHSiP-Konzept werden auf dieser Seite nach und nach zur Verfügung gestellt (siehe unten unter der Überschrift „Allgemeine Informationen zum Niedersächsischen Hygienesiegel ab 2023“). Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass weitere für das Hygienesiegel relevante Dokumente und Materialien nicht ausschließlich auf dieser Internetseite, sondern auch auf der Seite zum Hygienepaket für Alten- und Pflegeheime zur Verfügung gestellt werden.

Teilnehmende Einrichtungen, die bisher nach dem vorhergehenden und zum Ende 2022 ausgelaufenen NiSiP-Konzept zertifiziert wurden und dabei lediglich die damalige 1. Stufe erlangt haben, können direkt in das neue NiHSiP einsteigen. Einrichtungen. die bereits die 2. Stufe erreicht haben, können nach dem neuen NiHSiP-Konzept die Verstetigung anstreben. Eine alleinige Verstetigung der bisher erlangten 1. Siegelstufe ist nicht mehr vorgesehen.

Abschließend sei darauf hingewiesen, dass die Abkürzung NiSiP ab Anfang 2026 um den Buchstaben „H“ ergänzt wurde, um den Aspekt der Hygiene auch in der Abkürzung abzubilden: NiHSiP. In der Aussprache ergibt sich hierdurch keine Änderung, da das „H“ nicht gesondert betont wird.

Allgemeine Informationen zum Niedersächsischen Hygienesiegel ab 2023


Dokumente für teilnehmende Einrichtungen ab 2023

Bitte beachten Sie, dass einige Dokumente für das NiSiP auch im NLGA-Hygienepaket für Alten- und Pflegeheime zur Verfügung stehen und zur Zeit nur dort abrufbar sind (z. B. Muster-Hygieneplan, Muster-Gefährdungsbeurteilung, Gerätebogen etc.)!

 

Zu Qualitätsziel (QZ) 4

 

Zu Qualitätsziel (QZ) 9

 

Zu Qualitätsziel (QZ) 10

Qualitätssiegel
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