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Schuleingangsuntersuchungen

Im Rahmen der Schuleingangsuntersuchungen werden alle Kinder in Niedersachsen vor der Einschulung hinsichtlich ihres Entwicklungs- und Gesundheitszustands ärztlich untersucht. Dabei werden schulrelevante Stärken und Schwächen des Kindes ermittelt, die Eltern beraten und ggf. Fördermaßnahmen für das Kind empfohlen. Die Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung ist für die Kinder Pflicht.

Die niedersächsischen Kinder- und Jugendärztlichen Dienste (KJGD) der örtlichen Gesundheitsämter stellen dem Niedersächsischen Landesgesundheitsamt (NLGA) jährlich die Daten des abgelaufenen Untersuchungsjahrgangs in anonymisierter Form zur Verfügung. Diese Ergebnisse werden im NLGA zusammengeführt, statistisch ausgewertet und seit 2010 alle zwei Jahre mit wechselnden Schwerpunktthemen in Berichten präsentiert. Diese stehen Ihnen in der rechten Spalte als Download zur Verfügung.

Auf Grund der Corona-Pandemie konnten in Niedersachsen sowohl für den Einschulungsjahrgang 2020 als auch für den Jahrgang 2021 nicht alle Kinder eine Schuleingangsuntersuchung erhalten. Von den Kommunen wurde teilweise eine Priorisierung von Kindern für die Schuleingangsuntersuchung vorgenommen. Daher liegen die in diesem Zeitraum erhobenen Daten zu den Schuleingangsuntersuchungen nicht aus allen Landkreisen und auch nicht für alle Kinder vollständig vor. Somit können aktuell keine neuen, landesweiten Berichte erstellt bzw. Zeitverläufe ausgewertet werden.

Die Durchführung der standardisierten Schuleingangsuntersuchung obliegt in Niedersachsen den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten. Diese lassen die Schuleingangsuntersuchung in der Regel durch den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst ihrer Gesundheitsämter durchführen. Die Eltern erhalten eine Einladung zu diesem Termin. Dieser findet - je nach Kommune - im Kindergarten, in der Schule oder im Gesundheitsamt statt.

Die Schuleingangsuntersuchung gliedert sich in zwei Teile: Im ersten Teil wird die kindliche Vorgeschichte dokumentiert, das Vorsorgeheft und der Impfpass kontrolliert sowie erste Tests, wie z. B. Hör-und Sehtest, durchgeführt und die Körpergröße sowie das Gewicht des Kindes gemessen. Im zweiten Teil erfolgt neben einer körperlichen Untersuchung die Überprüfung der sprachlichen, motorischen und kognitiven Fähigkeiten, des Zahlen- und Mengenverständnisses sowie des Verhaltens. Sollte hierbei ein Förderbedarf festgestellt werden, erhalten die Eltern in einem abschließenden Gespräch Empfehlungen und weiterführende Informationen.

Die Schulen erhalten aus der Untersuchung nur die direkt schulrelevanten Befunde sowie eine Empfehlung zur Schulfähigkeit des Kindes. Den Eltern wird mitgeteilt, welche Informationen die Schule erhält. Sollten Sie Fragen zum konkreten Ablauf der Schuleingangsuntersuchungen haben, setzen Sie sich am besten mit Ihrem kommunalen Gesundheitsamt in Verbindung.


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