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Eichenprozessionsspinner

Jeden Kontakt vermeiden!


In Niedersachsen kann ein meist lokal begrenztes Naturphänomen beobachtet werden. Es handelt sich dabei um die flächige Massenvermehrung des Eichenprozessionsspinners (Thaumetopoea processionea), einer Falter- bzw. haarigen Raupenart. Der Name Eichenprozessionsspinner stammt von der Eigenart, sich zur Nahrungssuche hinter- oder nebeneinander zu bewegen, eben eine "Prozession" durchzuführen. Bis vor wenigen Jahren beschränkte sich der Raupenfraß des Eichenprozessionsspinners auf einzeln stehende Eichen in Parkanlagen, Alleen, auf Parkplätzen oder entlang von Waldrändern. In Deutschland sind infolge der Massenvermehrungen mittlerweile nahezu alle Bundesländer betroffen. Nach den heißen Sommern und den milden Wintern seit 2003 ist eine Ausbreitung und Massenvermehrung des Eichenprozessionsspinners auch in Niedersachsen zu beobachten. Problematisch für den Menschen sind die Raupenhaare des Eichenprozessionsspinners, die ein akutes gesundheitliches Risiko für Menschen darstellen.

Worin besteht konkret die Gefährdung?

Die Härchen der Raupen enthalten das Nesselgift Thaumetopoein. Es kann bei Hautkontakt oder beim Einatmen verschiedene Wirkungen – zum Teil auch heftige allergische Symptome – auslösen.
Hautkontakte führen zur sogenannten Raupendermatitis. Bei betroffenen Personen hängen Empfindlichkeit und Reaktionsintensität von der Häufigkeit der Kontakte zu den feinen Brennhaaren ab.

Anzeichen für eine Raupen-Dermatitis:

• Juckreiz, bei heftigem Kontakt starker Juckreiz;
• Schüttelfrost, Schwindel, in seltenen Fällen allergischen Schockreaktionen;
• bei starkem Kontakt verspürt man anfangs ggf. sogar ein Prickeln, welchem nach wenigen Minuten die genannten Reaktionen folgen;
• viele Tage anhaltender Juckreiz der kleinen roten Schwellungen oder Quaddeln.

Bei Auftreten stärkerer gesundheitlicher Beschwerden sollte ein Arzt aufgesucht werden und auf den Raupenkontakt hingewiesen werden. Die Symptome können durch Medikamente gemildert werden.

Wann besteht die Gefährdung?

Die für den Menschen gefährlichen Raupen des Eichenprozessionsspinners schlüpfen Anfang Mai. Die Raupen durchlaufen bis zur Verpuppung Ende Juni/Anfang Juli fünf bis sechs Entwicklungsstadien. Ab dem dritten Larvenstadium wachsen die sehr feinen Brennhaare. Die giftigen Brennhaare brechen leicht und können über 100 m weit getragen werden. An den Larvenhäuten in den Nestern bleiben nach dem Schlüpfen Brennhaare zurück und können bis zu einem Jahr lang giftig bleiben. Gespinstnester an Bäumen und auf dem Boden bleiben somit eine Gefahrenquelle.

Wer sollte besonders aufpassen / ist besonders exponiert?

  • Personen, die sich im Wald aufhalten, Anwohner von Waldgebieten mit Eichen
  • Arbeitskräfte von Forst- und Landschaftspflegebetrieben sowie Straßenmeistereien
  • Personen auf Freizeit- und Grünanlagen (zum Beispiel auch Sportplätze, Campingplätze, Freibäder, Kinderspielplätze)
  • Halter von Haus- und Nutztieren (Diese sind gleichermaßen betroffen)

Wie können Sie sich schützen?

  • Meiden Sie die befallenen Gebiete und ggf. abgesperrten Bereiche.
  • Bedecken Sie alle Körperflächen (Nacken, Hals, Arme und Beine usw.) beim Aufenthalt in befallenen Gebieten.
  • Raupen und das Gespinst nicht berühren. Vermeiden sie jeden Kontakt.
  • In der Nähe von befallenen Bäumen sich nicht ins Gras oder auf den Boden setzen.
  • Nach Kontakt mit den Raupenhaaren sofortiger Kleiderwechsel dann Duschbad und Haarwäsche.
  • Kleidung bei 60 °C mit viel Wasser waschen, um das Nesselgift der Raupenhaare zu vernichten / auszuspülen.
  • Auf Holzernte- oder Pflegemaßnahmen an Bäumen verzichten, solange Raupennester des Eichenprozessionsspinners erkennbar sind.
  • Die Bekämpfung nur von Fachleuten mit Vollschutzanzug und Atemschutz durchführen lassen.

Was tun bei Befall?

Es handelt sich um ein natürliches Phänomen, dem mit Augenmaß begegnet werden sollte. Da ab August mit dem Schlüpfen der Falter der Spuk beendet ist, müssen im Wald nur bei stärkerem Befall oder im Rahmen von Sonderprogrammen zwingend Bekämpfungsmaßnahmen erfolgen.
An Schulen, Kindergärten, Tagesstätten, Schwimmbädern, Freizeitanlagen, Zeltplätzen, Krankenhäusern und Kliniken mit viel Publikumsverkehr sollte ein deutlicher Befall hingegen sachgerecht bekämpft werden, um das Kontaktrisiko zu minimieren.

Verantwortlichkeiten:

  • auf öffentlichen Flächen Städte und Gemeinden,
  • auf Privatgrundstücken der jeweilige Eigentümer.
Wenden Sie sich bitte an die Ordnungsbehörde Ihrer Kommune. Die Bekämpfung und Entfernung ist eine Sache für Fachleute.




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