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EurSafety Health-net Qualitäts- und Transparenzsiegel (nur Ems-Dollart-Region)

Allgemeine Informationen


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Aktualisierungshinweis:

Innerhalb der Projekte „EurSafety Health-net“ und „EurHealth-1Health“ konnten Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Rehabilitationseinrichtungen aus der Ems-Dollart-Region (EDR) Qualitätssiegel erlangen, die speziell auf die jeweilige Einrichtungsart abgestimmt waren.

Die Konzepte der einzelnen Qualitätssiegel befindet sich derzeit in der Überarbeitung, um in Zukunft den Ablauf einfacher gestalten zu können und um den inzwischen weiterentwickelten Anforderungen an ein Hygienemanagement in den unterschiedlichen Einrichtungen gerecht zu werden

Pflegeeinrichtungen:

Seit Januar 2023 wird das „EurSafety Qualitäts- und Transparenzsiegel“ (QSED) für Pflegeeinrichtungen nicht mehr angeboten. Dieses wurde im Jahr 2022 vollständig überarbeitet und mit dem alten „Niedersächsischen Hygienesiegel Pflege“ (NiSi) verschmolzen zum „Niedersächsisches Hygienesiegel für Alten- und Pflegeeinrichtungen“ (NiSiP). Allen interessierten Pflegeeinrichtungen in Niedersachsen steht seitdem die Teilnahme am „Niedersächsisches Hygienesiegel für Alten- und Pflegeeinrichtungen“ offen. Informationen zum neuen NiSiP finden Sie auf der folgenden Seite: https://www.nlga.niedersachsen.de/hyg-alten-pflegeheime/hygienesiegel-202062.html

Wichtig: Die bis Dezember 2022 erreichten Verstetigungen im „EurSafety Health-net/EurHealth 1-Health“ bleiben bis zum Auslaufen des entsprechend aufgedruckten Gültigkeitsdatums erhalten. Teilnehmende Einrichtungen, die bisher nach dem ausgelaufenen „EurSafety“-Konzept zertifiziert wurden (z. B. wenn nur die bisherige 1. Stufe erlangt wurde), können direkt in das neue Hygienesiegel einsteigen oder aber (z. B. wenn bisher schon die 2. Stufe erlangt wurde) nach dem neuen Hygienesiegel die Verstetigung anstreben. Nur die bisher erlangte 1. Siegelstufe allein kann dann nicht mehr verstetigt werden.

Krankenhäuser / Rehabilitationseinrichtungen:

Die bisher erreichten Qualitätssiegel für Krankenhäuser / Rehabilitationseinrichtungen in der EDR bzw. deren Verstetigungen sind weiterhin bis zum Ende der aufgedruckten Laufzeit auf dem Siegel bzw. der Verlängerungsplaketten gültig. Die auf den folgenden Seiten hinterlegten Informationen, Dokumente und Listen etc. zu den Siegeln beziehen sich auf das aktuell noch gültige „EurSafety“-Konzept, sind aber nur noch bis zur Bereitstellung des neuen Siegel-Konzeptes gültig. Informationen zu den neuen Qualitätssiegeln für Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen werden auf der Internetseite des NLGA nach und nach zur Verfügung gestellt.

Es ist geplant, die Qualitätssiegel für Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen auch außerhalb der EDR anzubieten, analog zum Qualitätssiegel für Pflegeeinrichtungen, welches bereits seit 2015 in Gesamt Niedersachsen erlangt werden kann.

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Erreger kennen keine Grenzen - und so muss es daher auch beim Infektionsschutz sein. Deshalb wurde das europäische Projekt EurSafety Health-net ins Leben gerufen. Die Ziele sind die Verbesserung der Patientensicherheit und der Schutz vor Infektionskrankheiten entlang der gesamten deutsch-niederländischen Grenze. Da einzelne Institutionen oder Sektoren im Gesundheitswesen die Problematik nicht alleine bewältigen können, soll im Rahmen des EurSafety-Projektes durch Vernetzung ein Qualitätsverbund aus Mitarbeitern der unterschiedlichen Institutionen beider Gesundheitswesen entstehen.

Ein wichtiger Baustein zur Erreichung dieses Ziels ist das EurSafety-Qualitäts- und Transparenzsiegel, welches den Pflegeeinrichtungen des EurSafety-Gebietes und somit auch der Ems-Dollart-Region angeboten wird. Das Qualitäts- und Transparenzsiegel für Alten- und Pflegeeinrichtungen umfasst 2 Stufen. Jede der beiden Stufen basiert auf einem Punktesystem, welches 10 Qualitätsziele (QZ) umfasst, für deren Erreichung max. 100 Qualitätspunkte (QP) möglich sind.


Zur Erlangung der ersten Stufe des Qualitätssiegels müssen mindestens 60 QP (60%) erreicht werden. Dabei müssen in jedem QZ Punkte erworben werden bzw. die Mindestanforderung erfüllt sein. Nach Ablauf des Zeitraumes der Gültigkeit des Siegels dieser ersten Stufe (2 Jahre) sollen von den angeführten 100 QP mindestens 80% (d. h. 80 QP) erfüllt sein, um sich für die Teilnahme an der nächsten Stufe zu qualifizieren. Zur Erlangung der zweiten Stufe müssen mindestens 80 QP (80%) erreicht werden. Die weiteren Regeln entsprechen denen der ersten Stufe.
Teilnehmende Einrichtungen werden in Form von Informationsmaterial, Fortbildungsveranstaltungen, Workshops und Beratung durch den öffentlichen Gesundheitsdienst unterstützt.

Link zu den Informationen und Dokumenten für (diese Dokumente sind nur noch gültig bis zum Ablaufdatum der entsprechenden Siegel)
teilnehmende Institutionen Stufe 1

Weitere Informationen und Downloads zum Qualitätssiegel für (diese Dokumente sind nur noch gültig bis zum Ablaufdatum der entsprechenden Siegel):
Krankenhäuser
Rehabilitationskliniken

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Qualitätssiegel
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