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Qualitätssiegel für Rehabilitationskliniken

Infektionsschutz nach außen sichtbar machen


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Aktualisierungshinweis:

Innerhalb der Projekte „EurSafety Health-net“ und „EurHealth-1Health“ konnten Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Rehabilitationseinrichtungen aus der Ems-Dollart-Region (EDR) Qualitätssiegel erlangen, die speziell auf die jeweilige Einrichtungsart abgestimmt waren.

Die Konzepte der einzelnen Qualitätssiegel befindet sich derzeit in der Überarbeitung, um in Zukunft den Ablauf einfacher gestalten zu können und um den inzwischen weiterentwickelten Anforderungen an ein Hygienemanagement in den unterschiedlichen Einrichtungen gerecht zu werden


Pflegeeinrichtungen:

Seit Januar 2023 wird das „EurSafety Qualitäts- und Transparenzsiegel“ (QSED) für Pflegeeinrichtungen nicht mehr angeboten. Dieses wurde im Jahr 2022 vollständig überarbeitet und mit dem alten „Niedersächsischen Hygienesiegel Pflege“ (NiSi) verschmolzen zum „Niedersächsisches Hygienesiegel für Alten- und Pflegeeinrichtungen“ (NiSiP). Allen interessierten Pflegeeinrichtungen in Niedersachsen steht seitdem die Teilnahme am „Niedersächsisches Hygienesiegel für Alten- und Pflegeeinrichtungen“ offen. Informationen zum neuen NiSiP finden Sie auf der folgenden Seite: https://www.nlga.niedersachsen.de/hyg-alten-pflegeheime/hygienesiegel-202062.html

Wichtig: Die bis Dezember 2022 erreichten Verstetigungen im „EurSafety Health-net/EurHealth 1-Health“ bleiben bis zum Auslaufen des entsprechend aufgedruckten Gültigkeitsdatums erhalten. Teilnehmende Einrichtungen, die bisher nach dem ausgelaufenen „EurSafety“-Konzept zertifiziert wurden (z. B. wenn nur die bisherige 1. Stufe erlangt wurde), können direkt in das neue Hygienesiegel einsteigen oder aber (z. B. wenn bisher schon die 2. Stufe erlangt wurde) nach dem neuen Hygienesiegel die Verstetigung anstreben. Nur die bisher erlangte 1. Siegelstufe allein kann dann nicht mehr verstetigt werden.

Krankenhäuser / Rehabilitationseinrichtungen:

Die bisher erreichten Qualitätssiegel für Krankenhäuser / Rehabilitationseinrichtungen in der EDR bzw. deren Verstetigungen sind weiterhin bis zum Ende der aufgedruckten Laufzeit auf dem Siegel bzw. der Verlängerungsplaketten gültig. Die auf den folgenden Seiten hinterlegten Informationen, Dokumente und Listen etc. zu den Siegeln beziehen sich auf das aktuell noch gültige „EurSafety“-Konzept, sind aber nur noch bis zur Bereitstellung des neuen Siegel-Konzeptes gültig. Informationen zu den neuen Qualitätssiegeln für Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen werden auf der Internetseite des NLGA nach und nach zur Verfügung gestellt.

Es ist geplant, die Qualitätssiegel für Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen auch außerhalb der EDR anzubieten, analog zum Qualitätssiegel für Pflegeeinrichtungen, welches bereits seit 2015 in Gesamt Niedersachsen erlangt werden kann.
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Krankheitserreger kennen keine Grenzen. Diese Erkenntnis bezieht sich nicht nur auf Landes– und Staatsgrenzen, sondern auch auf die Grenzen zwischen den einzelnen Sektoren des Gesundheitswesens. Rehabilitationseinrichtungen sind ein wichtiger Bestandteil des Gesundheitssystems und zentraler Angelpunkt, z. B. in der Nachbehandlung von Traumata, von neurologischen und orthopädischen Erkrankungen und in der Nachsorge und Behandlung von z. B. psychosozialen Erkrankungen.

So unterschiedlich die einzelnen Rehabilitationseinrichtungen im Hinblick auf Ausrichtung und Ausstattungen auch sind, stellen sie doch alle ein Drehkreuz für Patienten dar, die von zu Hause oder aus Akutkrankenhäusern aufgenommen werden und anschließend in weitere Einrichtungen oder nach Hause entlassen werden.

Gerade diese Drehkreuzfunktion erfordert aus infektiologischer Sicht ein angepasstes und auf das Patientenklientel abgestimmtes Hygienemanagement, um einer Verbreitung von Erregern, insbesondere multiresistenten Erregern (MRE) entgegenzutreten. Von zentraler Bedeutung ist hierbei eine gut etablierte und gelebte Basishygiene in allen beteiligten Einrichtungen des Gesundheitswesens, denn neben der ursächlichen Erkrankung bringt der Patient auch immer seine eigene Bakterienflora, mit z.T. auch pathogenen Bakterien, in die entsprechende Einrichtung mit.

Da Rehabilitationseinrichtungen ein wichtiger Partner in der Versorgung von Patienten sind, wurde im Rahmen des Projektes EurHealth-1Health ein Qualitätssiegel für Rehabilitationseinrichtungen, das sogenannte „Rehasiegel“, entwickelt. Die Kriterien des Siegels sind auf die unterschiedlichen Ausrichtungen von Rehabilitationseinrichtungen abgestimmt.

Das Rehasiegel ist unterteilt in 10 sogenannte Qualitätsziele, mit unterschiedlichen Inhalte aus den Bereichen Hygiene und Infektionsschutz. Insgesamt können 100 Punkte erreicht werden. Zur Erlangung des Siegels müssen die teilnehmenden Einrichtungen mind. 50% der geforderten Punkte erzielen. In Qualitätszielen, die zentrale hygienische Themen beinhalten, z. B. der Aspekt der Händehygiene, müssen alle Punkte erreicht werden.

Teilnehmende Einrichtungen werden in Form von Informationsmaterial, Fortbildungsveranstaltungen, ggf. Workshops und Beratung durch den öffentlichen Gesundheitsdienst unterstützt.

Im August 2017 startet das Rehasiegel im Nordwesten Niedersachsens. Zu den Auftaktveranstaltungen werden Rehabilitationseinrichtungen mit unterschiedlicher Ausrichtung eingeladen.

Link zu den Dokumenten des Siegels:

Hinweis: Diese Seite befindet sich aktuell im Aufbau und wird noch um weitere Dokumente ergänzt



I. Allgemeine Dokumente

II. Informationsmaterial für Rehaeinrichtungen der Gruppe 1

(Einrichtungen mit vorwiegend psycho-sozialer Ausrichtung, wie Mutter-Kind-Einrichtungen, Einrichtungen für Suchtkranke oder essgestörte Personen, d.h. Rehabilitanden der Phasen E und F.)

III. Informationsmaterial für Rehaeinrichtungen der Gruppe 2

(Einrichtungen mit vorwiegend medizinisch-pflegerischer Ausrichtung für Anschlussheilbehandlungen entsprechend der Rehabilitations- Phasen C und D mit unterschiedlichen medizinischen Schwerpunkten wie Orthopädie, Traumatologie, Kardiologie, Neurologie, Onkologie, etc.)


Anfragen zu organisatorischen Fragen richten Sie bitte an:

Dr. rer. nat. Dagmar Rocker

Koordinatorin des Nds. Landesgesundheitsamtes (NLGA) für das EurSafety Projekt

Niedersächsisches Landesgesundheitsamt
Roesebeckstr. 4-6
30449 Hannover
Tel.: 0511 4505-264
Fax: 0511 4505-140
Mobil: 0163-5374439
dagmar.rocker@nlga.niedersachsen.de


Anfragen zu fachlichen Fragen richten Sie bitte an:

Jörg Vasentin-Lewedei

Hygienefachkraft

Niedersächsisches Landesgesundheitsamt
Roesebeckstr. 4-6
30449 Hannover
Tel.: 0511 4505-208
Fax: 0511 4505-140
joerg.vasentin-lewedei@nlga.niedersachsen.de


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