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Krankenhaushygienelabor des NLGA:

Hinweise, Anleitungen und Einsendescheine


Hinweis

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten Sie darüber informieren, dass unsere Laborleistungen ab dem 01.01.2022 nach einer neuen Gebührenordnung (Niedersächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nummer 43) abgerechnet werden.

Das Leistungsverzeichnis zur neuen Gebührenordnung finden Sie unter

www.nlga.niedersachsen.de > Informationen für Fachpersonal und Institutionen > Laborleistungen > Leistungsverzeichnisse


Bei Rückfragen rufen Sie uns an.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Hygienelabor im NLGA

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In unserem Krankenhaushygienischen Labor führen wir hygienisch-mikrobiologische Untersuchungen durch. Das gesamte Untersuchungsspektrum des nach DIN EN ISO 17025 akkreditierten Labors können Sie hier einsehen. Anleitungen und Einsendescheinde finden Sie auf dieser Seite.

Bitte beachten und verwenden Sie stets die aktuellen Anleitungen/Begleit- und Einsendescheine der Homepage:

Beachten Sie unsere Hinweise für den Einsender zur Präanalytik und zum Einsenden von Proben zur MRGN-Testung.

Beachten Sie die aktualisierten Hinweise für die Rücksendung von Flüssigkeiten und Abstrichen, Abdruck-, Sedimentation- und Luftkeimplatten von Umgebungsuntersuchungen.

Die Scheine werden regelmäßig überarbeitet und aktualisiert. Bitte überprüfen Sie vor jeder Bestellung die Aktualität Ihrer Einsendescheine.

Bei Rückfragen melden Sie sich unter Telefon 0511-4505-282.

Information für Neukunden:

Bitte kontaktieren Sie vor der ersten Bestellung das Krankenhaushygiene-Labor per E-Mail (Hygiene@nlga.Niedersachsen.de) oder Telefon 0511-4505-282.


Anleitungen und Einsendescheine

Befundbewertung gemäß ISO 17025

Umgebungsuntersuchungen (Abdrücke, Abstriche, Flüssigkeiten)

Bitte beachten Sie die neue Anleitung für die Durchführung und Rücksendung von Abdrücken bei Umgebungsuntersuchungen“.
Anleitung für Abdrücke von Umgebungsuntersuchungen

Endoskope
Untersuchungen von Endoskopen und Desinfektionsmitteln bitte unbedingt 3-4 Werktage vorher ankündigen. Flüssigkeiten müssen gekühlt eingesandt werden. Idealerweise erfolgt der Versand montags bis mittwochs.

Dentaleinheiten

Reinigungswaschmaschine für Wäsche
Bitte beachten: Seit Januar 2020 wird nur noch eine Testung mit 10 Bioindikatoren zur Überprüfung von desinfizierenden Waschverfahren für Krankenhäuser sowie für Alten- und Pflegeheime und Reha-Einrichtungen durchgeführt. Ein Waschgang ist geeignet für die desinfizierende Aufbereitung, wenn eine Keimzahlreduktion um mindestens 7 Zehnerpotenzen nachgewiesen wird. Der Versand wird seit 01.01.2020 automatisch umgestellt. Seit diesem Zeitpunkt werden wir nur noch 10 Läppchen für jede zu testende Maschine versenden. Sollte von Ihnen keine Testung mehr gewünscht werden, teilen Sie uns dies bitte mit.

Haushaltsgeschirrspülmaschine
Bitte beachten Sie, dass die Untersuchung der Haushaltsgeschirrspülmaschinen vorübergehend nicht im akkreditierten Bereich angeboten werden kann. Die bisherige als Hausverfahren durchgeführte Untersuchung entspricht aktuell nicht den Anforderungen der Akkreditierung. Wir bieten die Untersuchung jedoch weiter außerhalb der Akkreditierung an.

Geschirrspülmaschine DIN 10511/ 10512
Bitte beachten Sie, dass durch das Inkrafttreten der DIN EN ISO 17735 in Verbindung mit der DIN 10544 und der damit verbundenen Zurückziehung der bisherigen DIN-Normen 10510, 10511 und 10512, es zu einer Änderung beim Beprobungsumfang kommt. Gemäß den neuen Normen ist bei Geschirrspülern (Ein- oder Mehrtankgeschirrspülmaschinen) in Bereichen mit besonderen hygienischen Anforderungen (Einrichtungen nach §§ 23 und 35 IfSG, ggf. auch nach §§ 33 und 36) die außerordentliche Prüfung mit zusätzlichen Bioindikatoren empfohlen. Dazu gehören z. B. Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen sowie (im Infektionsfall) Kindertageseinrichtungen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserem Rundschreiben. Während des Übergangsintervalls (bis 01.01.2025) ist eine Beprobung nach DIN 10512 noch möglich.

Mehrtanktransportgeschirrspülmaschine DIN 10510 (MTGSM)

Steckbeckenspüle thermisch (Datenlogger)

Sterilisator
Bitte beachten Sie, dass nach MPBetreibV bestimmungsgemäß keimarm oder steril zur Anwendung kommende Medizinprodukte mit validierten Methoden/Geräten aufbereitet werden müssen. Die Überprüfung mit Bioindikatoren entspricht nicht der Überwachung eines validierten Verfahrens und ist als zusätzliche Untersuchung zu sehen. Allerdings sind diese Untersuchungen sehr gut geeignet, um über die technische Überwachung der Geräte hinaus Fehlbedienungen aufzudecken. Die Aufbereitung von Instrumenten/Geräten, die nicht als Medizinprodukt klassifiziert werden, ist von der Validierungspflicht ausgenommen und kann weiterhin mit Bioindikatoren erfolgen.


Kontakt:

Krankenhaushygiene-Labor, Hygiene@nlga.Niedersachsen.de, Tel.: 0511-4505-282
Mikroskop

Hinweis:

Bitte beachten Sie unsere neue Faxnummer: 0511 4505-140

Sprechzeiten:

Montag - Donnerstag:
08:00 - 09:00 Uhr und
11:30 - 16:00 Uhr
Freitag:
08:00 - 09:00 Uhr und
11:30-14:00 Uhr

Probeannahmezeiten:

Montag - Donnerstag:
08:00 - 15:00 Uhr
Freitag:
08:00 - 14:00 Uhr

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