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AG Krankenhaushygiene - Infektionshygienische Überwachung gemäß §23 IfSG

AG Krankenhaushygiene des Fachausschusses Infektionsschutz des Landesverband Niedersachsen der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes e.V.


Die „AG Krankenhaushygiene" in Niedersachsen erarbeitet Vorschläge für eine einheitliche Vorgehensweise bei Hygienebegehungen nach § 23 Infektionsschutzgesetz in diesem Bereich. Ihre Mitglieder haben sich auf freiwilliger Basis zusammengefunden und rekrutieren sich aus Gesundheitsämtern sowie dem Niedersächsischen Landesgesundheitsamt.

Unser Ziel ist es, auf der Basis wissenschaftlicher Studien aber auch praktischer Erfahrungswerte Arbeitsstrategien und standardisierte Beurteilungskriterien für die infektionshygienische Überwachung zu entwickeln. In Form von Checklisten/ Orientierungshilfen stellen wir vereinheitlichte Begehungsunterlagen zur Verfügung, um die Gesundheitsämter fachlich zu unterstützen und die Begehungen in Niedersachsen vergleichbarer zu machen. Ggf. wird in gezielten Schulungen und Fortbildungen ein Thema weiter vertieft.

Bisher wurden folgende Schwerpunktthemen für Begehungen erarbeitet
2014: Intensivstationen
2015/2016: Surveillance nach §23 IfSG
2017/2018: Ambulant operierende Einrichtungen
2019/2020: Außerklinische Intensivpflege


Die folgenden standardisierten Checklisten und Selbstauskunftsbögen können von den Einrichtungen ausgefüllt und zur Vorbereitung auf die eigentliche Begehung eingesetzt werden.

Schwerpunktbegehungen von Einrichtungen der außerklinischen Intensivpflege

Schwerpunktbegehungen von Einrichtungen für ambulantes Operieren

Checklisten für die Infektionshygienische Überwachung von Krankenhäusern gemäß §23 Abs. 6 IfSG

Orientierungshilfen

AG Krankenhaushygiene
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